Zum Hauptinhalt springen
Kontakt

Index-Fokus IV

Teil 4 unserer vierteiligen Blog-Reihe:
Welche Unterschiede in Bilanzieruns- und Bewertungsfragen ergeben sich vergleichsweise nach deutschem Recht zu internationalem Recht?

Der DAX ist das unberechenbare Biest der Finanzwelt: Launig und nervenaufreibend, amüsant und immer faszinierend.

Die Bilanzierung spielt bei Unternehmen eine entscheidende Rolle. Kennzahlen, die nach außen kommuniziert werden, sind gesetzlich geregelt, um eine Standardisierung und damit Vergleichbarkeit für externe Parteien zu ermöglichen. Deutsche Unternehmen unterliegen bereits seit dem Inkrafttreten des Handelsgesetzbuches (HGB) im Jahre 1897 umfangreichen Buchführungspflichten und der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses. Mit zunehmender Internationalisierung des Handels, einschließlich Kapitalinvestitionen, entstand der Bedarf nach einem Rechnungslegungsstandard, der unabhängig von nationalen Gesetzen die Fakturierungsprozesse und Kennzahlensysteme von Unternehmen regelt. Um diesem Bedürfnis zu begegnen, wurden im Jahr 2003 die sogenannten International Financial Reporting Standards (IFRS) geschaffen. Bei IFRS werden Bedürfnisse der Eigenkapitalgeber in den Vordergrund gestellt, wogegen das HGB eine deutlich vorsichtigere Bewertung vorsieht. Neben dem Vorsichtsprinzip gelten, weitere Prinzipien, die sogenannten Grundsätze Ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), mit Anforderungen wie Bilanzklarheit, Bilanzwahrheit und Bilanzkontinuität. Diese stehen teilweise im Konflikt mit den Vorschriften des IFRS. Ein Konzernabschluss bietet international mehr Vergleichbarkeit und wird anders als beim HGB nicht zur Bestimmung von Unternehmenssteuern und Dividenden genutzt, sondern bietet ausschließlich eine Informationsgrundlage. Die Regelungsgesetze des IFRS erlauben beispielsweise, die Bewertung des Vermögens nach einem aktuell höheren Marktwert. Beispielsweise können nach IFRS die aktuellen Kurswerte von Aktien, die sich im Unternehmensportfolio befinden angesetzt werden, wohin gegen nach HGB nach Vorsichtsprinzip bilanziert werden. Damit lässt sich festhalten das nicht nur die Kosten und der Aufwand für doppelte Bilanzierung entscheidend ist, sondern auch die Bewertung der Vermögenswerte.

Text: Simona Winter