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Gutes stiften Zukunft gestalten

Mit der BraWo Stiftergemeinschaft als Dachstiftung

Im Gegensatz zu Spenden bleibt das Wirken einer Stiftung langfristig erhalten. Im Rahmen einer Stiftergemeinschaft können Projekte und Einrichtungen sogar mit Beträgen im niedrigeren fünfstelligen Bereich dauerhaft unterstützt werden.

Für Menschen, die mit ihrem Vermögen zu Lebzeiten oder auch später mit ihrem Erbe gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke nachhaltig fördern möchten, bietet die BraWo Stiftergemeinschaft genau das Richtige.

Für Kunden der Braunschweiger Privatbank stehen hierfür mehrere Varianten zur Verfügung: Zustiftung, Stiftungsfonds oder Treuhandfonds. „Gerade im Hinblick auf die Erbengeneration und deren Wunsch nach nachhaltigem Engagement und Investieren ist der Start unserer Stiftergemeinschaft ein Beleg auch für unsere regionale Verbundenheit, da der Stiftungszweck sehr häufig regionale Projekte unterstützt“, erklärt Sascha Köckeritz, Leitung der Braunschweiger Privatbank, die Teil der BRAWO GROUP ist.

Gemeinsam viel bewegen

Warum sollten sich Stiftende für die Stiftergemeinschaft interessieren? Die Vorteile sind vielfältig: einfache, schnelle und kostengünstige Stiftungserrichtung, relativ geringes Gründungskapital, professionelle Stiftungsverwaltung, deutlich höhere Erträge, steuerliche Vorteile.

Und so funktioniert es: Man stelle sich ein Haus vor, das die BraWo Stiftergemeinschaft als Dachstiftung zur Verfügung stellt. Interessenten können ihre „Stiftungs-Wohnung“ beziehen und gleichzeitig auf die gemeinsame Infrastruktur, also alle notwendigen organisatorischen Voraussetzungen, zurückgreifen. Die besten Voraussetzungen, um sich vollständig der Förderung und Umsetzung ihrer Ideen und Herzensangelegenheiten zu widmen.

„Mit der BraWo Stiftergemeinschaft bieten wir individuelle Stiftungslösungen unter einem Dach und aus einer Hand“, erklärt Sascha Köckeritz, Leitung Braunschweiger Privatbank.

Fördern, was am Herzen liegt

Ganz im Sinne des genossenschaftlichen Grundgedankens „Was einer allein nicht schafft, das schaffen wir gemeinsam“ gibt die BraWo Stiftergemeinschaft dem stifterischen Engagement einen Rahmen. So ist es jedem Interessenten möglich, schon mit relativ kleinen Beträgen eine Stiftung im eigenen Namen oder für einen bestimmten Zweck ins Leben zu rufen – und das weitgehend unabhängig von organisatorischen oder personellen Gegebenheiten. Die Verwaltung übernimmt die Stiftergemeinschaft. Sie sorgt auch für die Verwendung der Ausschüttung im Sinne des Stifters.

„Liegt dem Stifter ein konkreter Empfänger der Erträge am Herzen oder ist das Stiftungsvolumen vergleichsweise niedrig, bietet sich die Gründung eines Stiftungsfonds oder einer Treuhandstiftung an“, unterstreicht Claudia Kayser, Vorstandsvorsitzende der BraWo Stiftungsgemeinschaft. Sie ergänzt: „Auch bei der Gründung einer Treuhandstiftung oder eines Stiftungsfonds besteht die Möglichkeit, dass sie den Namen des Stifters führt. Zudem wird der Stifter regelmäßig über die Zuwendung aus dem Ertrag seiner Stiftung informiert.“