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Frühzeitig und sicher vererben

Eine besondere Form der Vermögensübertragung: Das Nießbrauchdepot der Braunschweiger Privatbank.

Viele Deutsche sind reich. Es ist meist geerbter Reichtum. Die Nachkriegsgenerationen haben unser Land mit viel Schweiß und Engagement wieder aufgebaut, vererben ihr hart erarbeitetes Vermögen nun an die nächsten Generationen. Und das mittlerweile immer mehr. Eine Studie, die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellt wurde, offenbart: Das jährliche Erbvolumen in Deutschland, inklusive Schenkungen, wird im Zeitraum bis 2027 bis zu 400 Milliarden Euro betragen, fast die Hälfte davon wird in Form von Immobilien weitergereicht. Eine imposante Zahl.

Das Vermögen der über 70-Jährigen beträgt bis zu 1,68 Billionen Euro

Die Wissenschaftler haben, im Gegensatz zu früheren Untersuchungen, aber nicht den aktuellen Vermögensbestand betrachtet, sondern erstmalig eingerechnet, wie sich Wertsteigerungen und regelmäßiges Sparen in den kommenden Jahren auf die zu erwartenden Erbschaften auswirken. Das Ergebnis: Das Vermögen, das die über 70-Jährigen (ab diesem Alter steigt die Sterbewahrscheinlichkeit deutlich an) vererben werden, beträgt aktuell 1,3 Billionen Euro und wächst (unter der Annahme, dass diese Menschen in ihrer verbleibenden Lebenszeit weiter so sparen), bis zum Jahr 2027 auf 1,46 Billionen Euro an. Mit einer Wertsteigerung von jährlich zwei Prozent an sogar auf 1,68 Billionen Euro.

Vererbt werden Bargeld, Immobilien und Sachwerte

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIW) hat herausgefunden, dass der größte Teil dieses Vermögens als Bargeld, Bankguthaben und Wertpapiere vererbt wird, gefolgt von Immobilien. Ein kleinerer Betrag wechselt den Besitzer als Sachvermögen, von Hausrat über Schmuck bis hin zu Autos. Wobei die Höhe der jeweiligen Erbschaft jedoch höchst unterschiedlich ausfällt: Im Durchschnitt hinterlässt dem DIW zufolge ein Toter in Deutschland 71.500 Euro. Das reichste Fünftel vererbt dagegen zwischen 250.000 Euro und einer Million weiter. Jede achte generationenübergreifende Erbschaft besteht dagegen nur aus Schulden.

Die neue Erbschaftssteuer kann teuer werden

Die enorme, oben erwähnte Summe von 400 Milliarden Euro, weckt Begehrlichkeiten – vor allem beim Staat. Bei der Erbschaftssteuer liegt Deutschland im internationalen Vergleich in Sachen Steuerbelastung nur im Mittelfeld. Der Beitrag der Erbschaftssteuer zur Staatsfinanzierung ist mit 8,5 Milliarden Euro ziemlich moderat. In den vergangenen Jahren gab es deshalb immer wieder Bestrebungen die Steuerquote auf Erbschaften zu erhöhen – und diese wird nun, ab dem Jahr 2023, neu für Immobilien bewertet und ermittelt. Der Bundestag beschloss in seinem Jahressteuergesetz, dass Immobilienwerte zukünftig für steuerliche Zwecke dem Wert entsprechen sollen, der bei einem Verkauf realisiert werden könnte. Damit können für Erben von Häusern und Wohnungen höhere Steuern anfallen, in Einzelfällen laut Experten sogar um die 50 Prozent. Wer Pech hat und durch neue Bewertungsregeln in eine höhere Steuerstufe rutscht, für den kann sich die Erbschafts- oder Schenkungssteuer im Extremfall vervielfachen. Hintergrund sind die stark gestiegenen Verkaufspreise für Immobilien in den vergangenen Jahren insbesondere in Ballungsräumen.

Unterschiedliche Freibeträge

Wie hoch die Erbschaftsteuer letztendlich ausfällt, hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad ab. Hierbei gelten nämlich unterschiedliche Freibeträge für Ehepartner (500.000 Euro), Kinder/Stiefkinder (400.000 Euro), Enkel (200.000 Euro), Urenkel (100.000 Euro) und Geschwister, Neffen/Nichten u.a. (20.000 Euro). Alles, was über diese Freibeträge hinausgeht muss versteuert werden. Welcher Steuersatz dann angewandt wird, hängt jedoch wieder vom Verhältnis bzw. der Steuerklasse ab. Fakt ist: Sobald Immobilien ins Spiel kommen, ist die Grenze der Freibeträge schnell erreicht, deshalb sollte man sich rechtzeitig mit dem Thema der Vermögensweitergabe beschäftigen. Wenn man früh mit der Planung beginnt, kann man steuerlich sehr viel gestalten, denn die Freibeträge gelten für alle Erbschaften und Schenkungen innerhalb von zehn Jahren. Danach stehen die Freibeträge erneut zur Verfügung. Vermögende können so große Beträge steuerfrei an die nächste Generation weiterreichen – und viel Geld sparen.

 

Das Konzept des Nießbrauchs

Ein besonderer Bereich der Vermögensübertragung ist dabei das Konzept des Nießbrauchs. Dieses stellt das unveräußerliche und unvererbliche Recht, die Nutzungen einer Sache oder eines Rechts zu ziehen, dar. Möglich ist ein Nießbrauch an einer Immobilie (der häufigste Fall) und an Grundstücken, aber auch an einem Unternehmen, an Wertpapieren oder an Kapitalbeteiligungen. Der besondere Effekt: Die abgebende Generation behält die vollständige Kontrolle über das Vermögen. Beispielsweise schenken Eltern ihren Kindern zu Lebzeiten ihre Immobilie, können sich aber notariell das Recht einräumen lassen, diese selbst weiter zu nutzen. Dazu kann ihnen ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden oder ein Nießbrauchrecht, durch das ihnen bei einer vermieteten Immobilie die Mieteinnahmen zufließen. Beim Nießbrauchrecht ist der Schenkende allerdings auch für die mit der Immobilie entstehenden Kosten verantwortlich. Wegen der Schenkung und Eigentumsübertragung wird Schenkungsteuer fällig, bei der das Finanzamt aber den Wert des Nießbrauchs vom zu versteuernden Schenkungswert abzieht.

Die Vorteile eines Nießbrauchdepots

Ein vergleichbares Modell gibt es bei Wertpapieren: Das Nießbrauchdepot. Diese sind kaum bekannt, können aber helfen, sogar millionenschwere Depots steuerfrei zu vererben. Das Nießbrauchdepot wird auch von der Braunschweiger Privatbank angeboten, was viele andere Finanzinstitute in dieser Form nicht umsetzen können. Der Vorteil: Der Schenkende behält sich die lebenslange Nutzung der Erträge aus dem Wertpapierdepot vor, das Eigentum am Depot geht aber sofort an den Beschenkten über. Da der Schenkende die Erträge wie Dividenden oder Zinsen erhält, reduziert sich auch der zu versteuernde Wert des übertragenen Vermögens. Idealerweise findet die Übertragung zu einem frühen Zeitpunkt statt, bei der die statistische Lebenserwartung noch viele Jahre verspricht. Außerdem können dann die sich alle zehn Jahre erneuernden Freibeträge wiederholt genutzt werden. Lennart Bernert, Kundenbetreuer der Braunschweiger Privatbank und Spezialist für den Bereich Nießbrauch, erklärt: „Bei unserem Nießbrauchdepot stehen die Kundenbedürfnisse im Zentrum – wir fokussieren uns auf einen Dreiklang in der Zielsetzung bei einer Nachfolgeregelung. Dabei geht es um die Übertragung an die Kinder und Steuerspareffekte, um die Sicherstellung der eigenen Versorgung sowie um die Kontrolle über das Vermögen.“

Was beim Nießbrauchdepot noch zu beachten ist

Schenkende und Beschenkte sollten allerdings einen Schenkungsvertrag aufsetzen lassen, damit später keine Konflikte oder Missverständnisse entstehen. Darin enthalten sein sollten Klauseln wie der Umgang mit Ereignissen wie z.B. Pflegebedürftigkeit, die Regelung beim Tod des Nießbrauchers oder Rückfallklauseln bei „Unstimmigkeiten“. „Wichtig ist auch die Einbettung in eine gesamte Nachfolgeplanung, die Einbeziehung eines Steuerberaters und/oder Rechtsanwalts. Außerdem sollte man das Nießbrauchdepot nicht zu komplex aufstellen und eine Ausschüttungsstrategie implementieren. Letztendlich muss auch eine ordentliche Meldung an das Finanzamt erfolgen“, betont Bernert.
Das Team der Braunschweiger Privatbank setzt auf eine ganzheitliche Betreuung und Beratung seiner Kunden – und die sollte man beim wichtigen Thema Nießbrauch auch in Anspruch nehmen, wenn es darum geht, sein Vermögen sicher und bestmöglich an die nächste Generation weiterzugeben.

Die Braunschweiger Privatbank initiierte 2017, die erprobte Anlagestrategie als Fonds aufzulegen. Als die Aktienmärkte Ende 2018 zusammenbrachen, hatte der Fonds seine erste Bewährungsprobe – und bewährte sich. Um es nur am DAX festzumachen, der schloss 2018 mit einem Minus von 17,97% ab, der Meisterwert Perspektive mit minus 10,12%. Damit machte er nur etwas mehr als die Hälfte der Abwärtsbewegung mit. Am besten konnte er sich aber im Jahr 2022 bewähren und schloss ein extremes Jahr sogar im Plus ab. Er ist eine Antwort auf die Herausforderungen der Aktienmärkte. Der Meisterwert Perspektive ist wie schon erwähnt kein Sprinter, keiner, der den teils kurzlebigen Trends folgt. Er ist Teil des Fundamentes, welches allem darauf errichteten, die Sicherheit von Sachwerten gibt. In Folge der Pandemie stieg eine Handvoll Aktien enorm an, die mangels auskömmlicher Dividendenzahlungen nie in den ,Meisterwert Perspektive‘ aufgenommen wurde. Im Zuge der Zinsanhebungen von 2022 brachen diese ehemaligen Highflyer deutlich ein. Der ,Meisterwert Perspektive‘ konnte sein Marathontempo beibehalten, während die Sprinter keuchten, schnauften und zu Boden fielen.“

Fotocredits: Adobe Stock und Sebastian Dorbrietz