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Die Reform der Einlagensicherung und ihre Auswirkungen

Vorsicht für Vermögende!?

Der Beschluss kam im Jahr 2021, die Ankündigung folgte 2022, nun ist sie seit dem 1. Januar 2023 in Kraft: Die Reform der Einlagensicherung. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) hat neue Obergrenzen beim maximalen Schutzumfang der freiwilligen Einlagensicherung festgelegt – und grundlegend neu aufgestellt. Das Ziel ist es, das Sicherungssystem dauerhaft leistungsfähig auszurichten und auf seine Kernaufgabe zu konzentrieren: den Schutz von Sparerinnen und Sparern sowie von Unternehmen.

Sicherheit für private Sparer und Unternehmen

Die Sicherungsgrenzen sollen sich fortan am Bedarf der Einleger orientieren. Die privaten Sparer sind durch die neue Reform, die nach einer Übergangsphase von acht Jahren voll wirksam wird, weiterhin in voller Höhe geschützt. Aber nicht nur private Sparer („natürliche Personen“), sondern auch Unternehmen bleiben umfassend abgesichert. Gleiches gilt für Stiftungen, karitative Einrichtungen, Verbände und Kammern. Außerdem für Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Einlagen zu schützen, wie beispielsweise Sozialversicherungen. 
Der Schutzumfang für private Sparer, Stiftungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts beträgt fünf Mio. Euro; ab dem Jahr 2025 drei Mio. Euro und ab dem Jahr 2030 eine Mio. Euro. Die Obergrenze der geschützten Einlagen sinkt also sukzessive, was vor allem sehr wohlhabende Kunden betrifft.
Für Unternehmen, Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind ihre Einlagen abzusichern, karitative Organisationen ohne Erwerbszweck sowie Verbände und Kammern werden ab dem Jahr 2023 bis zu 50 Mio. Euro geschützt. Ab dem Jahr 2025 bis zu 30 Mio. Euro und im Jahr 2030 bis zu zehn Mio. Euro. 

Kein Schutz für professionelle Einleger

Schlecht aus sieht es dagegen für professionelle Einleger: Versicherungen, Investmentgesellschaften, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten – diese werden nicht mehr geschützt. Einlagen von Bund, Ländern, Kommunen, ebenso wie die von Banken, Finanzinstitutionen und Wertpapierfirmen wurden schon bisher nicht von der Einlagensicherung abgedeckt. 

 

Reaktion auf einen Bankenskandal

Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) reagiert mit seiner Reform der Einlagensicherung auf den Skandal und die Pleite der Greensill Bank. Das private Institut mit Sitz in Bremen ist ein Tochterunternehmen der britisch-australischen Firmengruppe Greensill Capital – und im Besitz des australischen Milliardärs Alexander Greensill. Es hatte sich auf die Finanzierung von Lieferketten spezialisiert. Unternehmen konnten über die Bank sogenannte Betriebsmittelkredite beantragen, um die Zeit zwischen Warenbeschaffung und Verkaufserlös zu überbrücken und so beispielsweise Waren im Vorfeld zu finanzieren. Statt der üblichen Negativzinsen bot Greensill seinen Anlegern attraktive Renditen – und mehr als 50 deutsche Städte und Kommunen (u.a. Gemeinde Monheim, Stadt Osnabrück) folgten der Verlockung und legten ihr Kapital bei der Bank an. Doch dann gingen Anlagen im Wert von ungefähr 500 Millionen Euro verloren gegangen – und die Greensill Bank musste Insolvenz anmelden. Wegen drohender Überschuldung untersagte die BaFin die Geschäfte. Es wird vermutlich Jahre dauern, bis die Pleite der Bank juristisch aufgearbeitet sein wird. So lange müssen sich die öffentlichen Anleger gedulden, bis sie erfahren, ob sie ihr angelegtes Geld jemals wiederbekommen.

 

 

Die Sicherungseinrichtung des BVR

Was bedeutet die Reform der Einlagensicherung konkret für die Kunden der Braunschweiger Privatbank? „Alle unsere Kunden profitieren von den Sicherungssystemen der genossenschaftlichen Finanzgruppe, da wir ein Teil der Volksbank BraWo sind. Besonders wichtig ist dabei, dass der sogenannte Institutsschutz der Genossenschaftsbanken sehr wirksam und hoch kapitalisiert ist“, erklärt Markus Ruf, stellvertretender Leiter und Kundenbetreuer bei der Braunschweiger Privatbank.
Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ist das erste, weltweit älteste und vollständig ohne staatliche Unterstützung finanzierte Banken-Sicherungssystem in Deutschland. Seit ihrem Bestehen, ab dem Jahr 1934, hat es stets sichergestellt, dass alle einbezogenen Banken ihren finanziellen Verpflichtungen – darunter insbesondere gegenüber Privatkunden mit ihren Einlagen – nachkommen konnten. Bislang ist es noch nie zu einem Entschädigungsfall gekommen, hat noch kein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen aufgrund der Insolvenz einer Genossenschaftsbank erlitten. Und es hat auch noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.

Weitere Infos finden Sie unter https://www.bvr-institutssicherung.de/de

Fotocredits: Adobe Stock