Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen

Die Vorabpauschale ist eine wichtige steuerliche Betrachtung für Fonds- und ETF-Anleger

Diese Regelung bedeutet für Anleger, dass sie auch bei Fonds, die keine regelmäßigen Ausschüttungen vornehmen, Steuern zahlen müssen.

Der Begriff „Vorabpauschale“ bezieht sich auf eine Steuerregelung in Deutschland, die vor allem für Anleger von Bedeutung ist, die Fondsanteile oder ETFs (Exchange Traded Funds) besitzen. Seit 2018 ist diese Regelung in Kraft, wurde jedoch erst ab 2023 relevant, da der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, der für die Berechnung der Vorabpauschale wichtig ist, in den Vorjahren negativ war.

Grundprinzip der Vorabpauschale

„Die Vorabpauschale zielt darauf ab, mögliche Kursgewinne von Fondsanteilen im Voraus zu besteuern. Sie wird berechnet, indem der Wert der Fondsanteile zu Jahresbeginn mit einem Prozentsatz multipliziert wird, der sich auf den Basiszinssatz bezieht“, erklärt Sascha Köckeritz, Leiter der Braunschweiger Privatbank. Dieser Prozentsatz beträgt 70% des Basiszinssatzes. Von dem so berechneten Betrag werden Ausschüttungen des Fonds im gleichen Jahr abgezogen, um die Vorabpauschale zu ermitteln.

Berechnungsbeispiel

Angenommen, ein Anleger besitzt einen ETF, der zu Beginn des Jahres 10.000 Euro wert ist. Wenn der Basiszinssatz bei 2,55% liegt, würde die Berechnung wie folgt aussehen:

Vorabpauschale = 10.000 Euro x 2,55% x 70% - Ausschüttungen

Die so berechnete Vorabpauschale stellt allerdings noch nicht die zu zahlende Steuer dar. Sie bildet lediglich die Bemessungsgrundlage. Der tatsächlich zu zahlende Steuerbetrag hängt vom Typ des Fonds (z.B. Aktienfonds, Mischfonds) und dem individuellen Steuersatz ab.

Freistellungsauftrag und Abgeltungsteuer

Ein Freistellungsauftrag kann die Steuerlast mindern. Für Einzelpersonen gilt in Deutschland ein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr, der auf verschiedene Depots verteilt werden kann. Ohne einen solchen Freistellungsauftrag kommt die Abgeltungsteuer zum Einsatz, die derzeit bei 26,375% liegt (zuzüglich eventueller Kirchensteuer).

Sonderfälle und praktische Tipps

Bei ETF-Sparplänen wird die Vorabpauschale anteilig berechnet, abhängig vom Zeitpunkt der Einrichtung des Sparplans innerhalb des Jahres. Es ist auch wichtig, auf dem Verrechnungskonto einen ausreichenden Betrag zur Deckung der Steuern bereitzuhalten, um unerwartete Abbuchungen zu vermeiden.
Zusammenfassend ist die Vorabpauschale eine wichtige steuerliche Betrachtung für Fonds- und ETF-Anleger. Die Berechnung mag auf den ersten Blick komplex wirken, ist aber in der Praxis handhabbar, insbesondere wenn man die Besonderheiten von Sparplänen und die Nutzung von Freistellungsaufträgen berücksichtigt.